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Interaktive Karte: Offizielle Daten zur Verbreitung von Fischottern in Bayern.
*Datengrundlage: Weiss S, Schenekar T, Gladitsch J, & Schmid R (2023). Studie zur Bestandschätzung und Erhaltungszustand des Fischotters im Bayern. Endbericht im Auftrag der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. 63 Seiten.
Eingegangene Meldungen
Ausbreitungsmonitoring-Fischotter
Die tatsächliche Ausbreitung des Fischotters ist in großen Teilen Bayerns zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfasst. Diese Website soll dabei helfen, die tatsächliche
Verbreitung mithilfe von Hinweisen freiwilliger aus der Bevölkerung genauer zu erfassen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der Teilnahme, welche im Folgenden genauer erläutert werden.
Spuren sicher erkennen - Theorieschulung für Neulinge
Wenn Sie noch keine Erfahrungen im Nachweisen von Fischotterspuren haben, besuchen sie zunächst den Reiter 'Spuren sicher erkennen' im Kontextmenü. Hier werden die Grundlagen der Spurensuche vermittelt.
Zufällige Fischotterfunde melden
Wenn Sie eine zufällige Beobachtung gemacht haben, können Sie diese in der Eingabemaske 'Zufällige Fischottermeldung' im linken Kontextmenü melden.

Systematisches Brückenmonitoring
Beim systematischen Brückenmonitoring geht es darum, die Ausbreitung des Fischotters durch wiederkehrende Untersuchungen an geeigneten Brücken zu dokumentieren.
Brücken eignen sich hervorragend, da Otter an geeigneten Strukturen unter Brücke regelmäßig ihr Revier markieren. Hier hat man also gut Chancen, die Tiere über Wildkameras oder durch eine Spurensuche auszumachen.
Allerdings sind nicht alle Brücken gleichermaßen gut geeignet, denn es Bedarf entsprechenden Markiermöglichkeiten im Trockenen unterhalb der Brücke. Näheres unter 'Spuren sicher erkennen'.
1: Brücke eintragen
Für das Brückenmonitoring müssen Sie zunächst eine Brücke als Untersuchungsort eintragen.
2: Untersuchung eintragen
Wurde eine Brücke samt ihrer Charakterisitka einmal gemeldet, kann diese im Kontextmenü unter 'Neue Brückenuntersuchung' angewählt werden,
um eine neue Untersuchung an einer Brücke einzutragen. Dabei sind auch Untersuchungen ohne Hinweis auf Otter wichtige Daten, die unbedingt gemeldet werden sollten!

Hinweise für eine erfolgreiche Spurensuche
Wie kann man Fischotter nachweisen?
Da Otter in der Regel territorial sind und ihr Revier verteidigen, müssen die Grenzen klar abgesteckt sein. Für die Markierung des Reviers benutzen Otter ihren markant riechenden Kot, der auch Losung genannt wird. Das ist nützlich für einen Nachweis, denn Otter sind vorwiegend nachtaktiv und ein lebendiges Tier kriegt man nur in Ausnahmefällen zu Gesicht. Aufgrund ihrer Markierfreudigkeit kann man Otter allerdings durch Besichtigung geeigneter Stellen einfach passiv nachweisen. Diese Methode hat sich daher auch für wissenschaftliche Kartierungen etabliert.

Absetzen einer Losung auf einem Stein.

Herstellung einer Scharrhaufens vor dem Absetzen einer Losung.

Absetzen einer Losung auf einem Holzpfahl.
Welche Strukturen nutzen Fischotter zum Markieren des Reviers?
Genauer hinsehen sollte man auf Erhöhungen wie markanten Steinen oder Baumstümpfen. Auch auf Sandbänken oder verschlammten Bereiche am Gewässerrand lassen sich die Spuren von Fischottern gut erkennen. Allerdings werden diese im Freien oft schnell wieder vom Regen verspült. Aus diesem Grund stellen Brücken ideale Untersuchungspunke dar - denn hier sind Losungen vor Regen geschützt und halten sich über einen längeren Zeitraum. Das weiß auch der Fischotter und lässt sich kaum eine Möglichkeit entgehen, hier seine Hinterlassenschaften abzusetzen.
Wie erkenne ich Otterkot?
Markantes Alleinstellungsmerkmal von Otterlosung sind:
• Das Vorhandensein von Fischresten
• Stark fischig-traniger Geruch.
Manchmal sondern Otter auch nur ein sogenanntes 'Analdrüsensekret' ab, welches geleeartig ist und meist keine Fischreste beinhaltet. Der markante Geruch ist hier aber präsent vertreten.






Typische Beispiele frischer Otterlosungen mit dunkler Färbung. Schuppen- und Grätenreste sind klar erkennbar. Wie frisch eine Losung ist erkennt man gut daran, wie feucht diese ist.



In manchen Losungen stechen die Hartteile von Fischen noch deutlicher ins Auge. Dies passiert zum Beispiel wenn die löslichen Überreste vom Regen verspült wurden.



Trocknen die Losungen in regengeschützten Bereichen ein, werden diese mit der Zeit häufig blasser und sind dann oft gräulich. Zerbröselt man diese, so finden sich die Fischüberreste schnell wieder. Auch der penetrante Geruch ist oft noch über längere Zeit präsent.



Farbliche Unterschiede finden sich jedoch auch bei frischer Losung und hängen wohl mit der aktuell bevorzugten Beute zusammen. Dort wo Otter bevorzugt Krebse verspeisen kann der Kot auch rötlich sein.



Losungen müssen nicht immer groß sein. Auch mitunter sehr kleine 'Portionen' genügen, um Artgenossen über seine Anwesenheit zu informieren.



Nicht immer sind in den Markierungen Nahrungsreste vorhanden: Otter sondern gelegentlich Schleimkot ab, der auch Analdrüsensekret bezeichnet wird. Dieser dient ausschließlich der Kommunikation dient und enthält meist keine Fischreste. Frischer Schleimkot weist eine helle Farbe auf, verfärbt sich aber innerhalb weniger Stunden dunkel und hinterlässt charakteristische Flecken auf dem Untergrund, die für das ungeübte Auge zunächst unauffällig erscheinen können. Nimmt man sich z.B. einen Stöckchen um den Geruchstest durchzuführen bemerkt man, dass der typische Geruch oft noch lange beibehalten wird.



Da gerne die gleichen Markierstellen wiederholt benutzt werden, findet sich häufig auch ein Gemisch der obengenannten Varianten wieder.
Welche Verwechslungsfgefahr besteht mit der Losung anderer Tiere?
Im allgemeinen lässt sich die Losung von Fischottern aufgrund der oben genannten Charakterisitka recht zuverlässig von der anderer Tiere unterscheiden. In einer 2022 vom Landesfischereiverband durchgeführten Untersuchung zum Vorkommen von Fischottern an Fischaufstiegsanlagen wurden 267 gesammelte Probeln genetisch analysiert. Nur in zwei dieser Proben (0,7%; 99,3% korrekte Zuordnung) kam es dabei zu einer Verwechslung mit den Losungen anderer Tiere, wovon eine von einem Steinmarder und eine dem Mink zugeordnet werden konnte. Das wohl wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen der Losung des Fischotters und der anderer Tiere ist der Geruch. Obgleich auch der Mink Fische verspeist, ist der typisch tranig-fischige Geruch der Losung typisch für den Fischotter.



Fälschlicherweise als Fischotterlosung identifizierte Proben: Steinmarder (links) und Mink (rechts). Bei genauem Hinsehen fallen bereits Unterschiede in der Textur auf. Ein Geruchstest hätte hier fehlerhafte Zuordnungen vermeiden können



Weitere Beispiele von Losungen die zwar in der Nähe von Brücken gefunden wurden aber bereits anhand der Textur eindeutig als nicht vom Fischotter stammende Losungen zugeordnet werden können.



Diese Losungen stammen von Pflanzenfressern. Bei genauem Blick auf die Textur sind hier faserige Pflanzenreste vorhanden, die an die Hinterlassenschaften von Huftieren erinnern - Fischreste fehlen. Diese Beispiele gehen vermutlich auf Nager zurück.
Welche Brücken sind geeignete Untersuchungspunkte?
An Brücken, die dem Otter die Gelegenheit bieten im trockenen an Land sein Geschäft zu verrichten. Hier sollte man alle freien Flächen und ganz besonders markante Erhöhungen absuchen. Die Eignung der Brücke ist ein entscheidendes Kriterium. Hat eine Brücke steil ins Wasser abfallende Pfeiler und bietet auch sonst keine Strukturen für Markierungen wird man hier auch bei Otteranwesenheit kaum einen Nachweis erbringen können. Bei der Untersuchung von Brücken ist zum Teil auch sportlicher Ehrgeiz geboten, denn nicht immmer sind die interessanten Stellen leicht zugänglich. Zum Teil bedarf es sogar einer Wathose. Bei rutschigem oder schlammigem Untergrund ist Vorsicht geboten. Im Zweifel geht die Sicherheit immer vor.
1: Brücken mit guter Eignung



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Diese Brücken sind optimal für Fischotternachweise geeignet: Sie bieten ausreichend trockene Flächen im regengeschützten Bereich unter dem Bauwerk.
2: Brücken mit eingeschränkter Eignung

Diese Brücke besitzt keine Berme, allerdings sind waagerechte Holzleisten oberhalb der Wasseroberfläche unter dem Bauwerk angebracht. Hierauf konnte Losung gefunden werden. Eine Untersuchung an einem solchen Bauwerk ist also mit hohem Einsatz verbunden und erfordert eine Wathose.

Auch diese Brücke besitzt keine Berme. Die vorhandenen, überdachten Bereiche am linken und rechten Brückenbereich werden allerdings auch als markiermöglichkeit angenommen.

Hier fehlt eine klassische Berme, bei Niedrigwasser liegt allerdings ein Teil des Ufers frei. Hier können sich durchaus Spuren finden.

Auch wenn hier keine Berme vorliegt könnte auf den herausragenden Steinen und Sandflächen unterhalb des Durchlasses mit Spuren zu rechnen sein.

Hier sind zwar reichlich Markiermöglichkeiten vorhanden, allerdings ist dieses Bauwerk so schmal und hoch, dass bei starkem Regen sicherlich der gesamte Bereich unter der Brücke dem Regen ausgesetzt ist.

Manchmal lohnt sich auch ein Blick an Brückenbereiche, die nicht sofort ins Auge stechen: Wenn keine besseren Markiermöglichkeiten vorhanden sind werden auch solche überdachten Bereiche zum Markieren genutzt.
3: Ungeeignete Brücken



Sind keine Markiermöglichkeiten im Trockenen unter dem Bauwerk vorhanden, kann eine Brücke als ungeeignet für Fischotternachweise bewertet werden.
Losungssuche in der Theorie
Mit etwas Übung kann man Brücken leicht lesen und Otterspuren finden. Hier einige Beispiele, um einen geschulten Blick zu bekommen.






Sandbänke
Auch auf sandigen oder schlammigen Bereichen in Gewässernähe hinterlassen fischotter gerne spuren. Hier kann man gut nach Nachweisen suchen

Eine Sandbank wie diese bietet gute Chancen auf Fischotterspuren.

Auch hier sollte man unbedingt nach Spuren ausschau halten.

Auf dieser Sandbank waren eindeutige Fischotternachweise zu finden.
Weitere Spuren für Fischotternachweise
Trittsiegel
Otter haben fünf Zehen, die mit kurzen Krallen besetzt und bei ausgewachsenen Tieren ca. 6-8 cm lang sind sind. Zwar sind auch Schwimmhäute vorhanden, diese sind allerdings nur in seltenen Fällen aus Abdrücken erkennbar. Die Qualität der Abdrücke hängt vom Sediment ab - perfekte Fußabdrücke sind in der Praxis eher selten.

Gut erhaltene Fußabdrücke eines Fischotters.

Bei den Hinterläufen ist der Fußballen verlängert.

Zieht man eine Linie zwischen den Spitzen des zweiten und des vierten Zehs (roter Strich), so verläuft diese beim Fischotter ungefähr mittig durch den Abdruck des mittleren Zehs.

Hier ist die Zuordnung schon schwieriger. Es waren zudem mehrere Gäste vor Ort.

Diese Spur unter einer Brücke stammt vermutlich von einem Fuchs.

Hier war möglicherweise eine Katze am Gewässer unterwegs.
Scharrhaufen
Wenn offene Flächen am Gewässerrand vorhanden sind, sollte man auch nach Scharrhaufen Ausschau halten. Dieser werden gerne von Ottern gebaut, um darauf eine Losung erhöht abzusetzen. Wer also genau hinschaut kann oftmals auch letztere finden.



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Fraßreste
Otter hinterlassen häufiger Überreste ihrer Mahlzeiten in Gewässernähe. Dies trifft besonders auf größere Beutefische zu, da Sie diese nicht auf einmal verspeisen können, sondern häppchenweise zum Teil auch über einen Zeitraum von mehreren Tagen verspeisen. Fischotter fressen meist bevorzugt den Bauchraum und die Weichteile, bevor sie sich am Rest des Fisches zu schaffen machen. Allerdings sind die angefressenen Karkassen auch für andere Räuber ein willkommenes Mahl. Zum Beispiel wurden auf Wildkameravideos häufig Füchse identifiziert, die sich an den Überresten einer Otterjagd bedienen. Leider sind Funde von angefressenen Fischen selten zweifelsfrei dem Otter zuzuschreiben, da nicht ausgeschlossen werden kann, ob nicht auch ein anderes Tier einen schwachen oder bereits toten Fisch erbeutet haben könnte. Dennoch sind diese Meldungen gerade in der Menge gute Indizien für das Auftreten von Ottern.



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Überreste einer Mahlzeit an einem Krebsteich.

In Teichwirschaften wird des öfteren beobachtet, dass von Fischottern nur die Haut der Beute verzehrt wird.

Größere Schäden mit ottertypischer Ausprägung in einer Karpfenzucht.
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6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
7. Rechte der betroffenen Person
- a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Landesfischereiverband Bayern e.V gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Landesfischereiverband Bayern e.V wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von des Landesfischereiverband Bayern e.V öffentlich gemacht und ist unser Verband als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Bayerische Fischerjugend im Landesfischereiverband Bayern e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Die Mitarbeitenden im Landesfischereiverband Bayern e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
- e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Landesfischereiverband Bayern e.V gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeitenden im Landesfischereiverband Bayern e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
- f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter des Landesfischereiverband Bayern e.V wenden.
- g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet der Landesfischereiverband Bayern e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem Landesfischereiverband Bayern e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird der Landesfischereiverband Bayern e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Landesfischereiverband Bayern e.V zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter im Landesfischereiverband Bayern e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
- h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Bayerische Fischerjugend im Landesfischereiverband Bayern e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.
Betreibergesellschaft von YouTube ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin, D04 E5W5, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.
YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.
Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.
9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Verband als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Verband einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Verbands oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verband mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusster Verband verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD - Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, Partner der WGM Consulting GmbH, erstellt
Stand 04/2024
Seminarangebote des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. zum Fischotter
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. bietet regelmäßig Seminare an, darunter auch solche zum Thema Fischotter. Dabei wird die Ökologie des Wassermarders, Konfliktfelder mit Fischerei und Naturschutz als auch die aktuelle Lage in Bayern thematisiert. In einem Praxisteil werden zudem Nachweismöglichkeiten mittels Spurensuche behandelt.
Bekannte Termine werden hier veröffentlicht. Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie sich gerne durch die Untenstehende Eingabemaske für einen Termin eintragen. Wir bestätigen Ihnen die Teilnahme dann gerne zeitnah per Mail. Bei Problemen, Absagen oder auch bei Interesse an zusätzlichen Seminarplanungen können Sie sich jederzeit unter phillip.roser@lfvbayern.de melden.
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Wählen Sie den gewünschten Teilnahmetermin per Klick auf die entsprechende Zeile in der Tabelle aus.
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Diese Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Die Kontaktdaten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Website/ dem Impressum/ der Datenschutzerklärung.
Rückmeldungen willkommen
Wir freuen uns über jegliche Art von Feedback, sei es Kritik, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge zum Angebot. Auch bei sonstigen Fragen oder Problemen im Zusammengang mit der Website hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht.
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Meldung eines zufälligen Fischotternachweises
Um einen zufälligen Fischotternachweis zu melden, wählen Sie bitte die Lokation des Nachweises durch einen Klick auf die Karte und füllen die nachfolgenden Felder ausNur bei Fraßreste-Nachweis: Einzelne Beutefunde melden
Sie können einzelne Beutefunde (z.B. angefressene Fische) separat zu melden. Füllen Sie dafür für jeden Fund die Felder in der nachfolgenden Eingabebox aus und wählen anschließend 'Inhalte als Beutefund hinzufügen'. Ihre Einträge werden dann tabellarisch gelistet. Fehlerhafte Einträge können durch die Option 'Entfernen' am rechten Tabellenrand wieder gelöscht werden.
Hinweis: Das Hochladen von entsprechenden Nachweisfotos- bzw. Videos wird stark empfohlen, da nur so gesicherte Nachweise möglich sind. Bei Fotos fügen Sie idealerweise zwei Nachweisfotos wie im folgenden Beispiel bei:

Hinweis: Bitte warten Sie vor dem Abschicken Ihrer Meldung, bis die hinzugefügten Dateien vollständig hochgeladen wurden.
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Über-Seite für systematische Meldungen
Neue Brücke für wiederkehrene Untersuchungen eintragen
Um eine neue Brücke als Untersuchungspunkt einzutragen wählen Sie die Lokation dieser durch einen Klick auf die Karte und füllen die nachfolgenden Felder aus. Markierungen in der obenstehenden Karte stellen bereits eingetragene Brücken dar. Möchten Sie für eine dieser bereits bestehenden Brücken eine neue Untersuchung eintragen, wählen Sie den Reiter 'Neue Brückenuntersuchung' im rechten Kontextmenü.Fügen Sie ein Foto vom Untersuchungsort / der Brücke hinzu
Beachten Sie: Eine Miniaturansicht dieses Fotos ist für andere Nutzer einsehbar.
Angaben zur Brückeneignung im Hinblick auf indirekte Fischotternachweise
Angaben zum Untersuchungsaufwand
(kann übersprungen werden, wenn die Brücke für Nachweise ungeeinget ist)
Angaben zur meldenden Person
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Untersuchung an bestehender Brücke eintragen
Wählen Sie die untersuchte Brücke durch einen Klick auf die Karte aus und füllen die untenstehenden Felder aus. Sollte die von Ihnen untersuchte Brücke nicht verzeichnet sein, wählen Sie bitte zunächst den Reiter 'Neue Brücke eintragen' im linken Kontextmenü. Nach erfolgreichem Eintrag einer neuen Brücke kehren Sie hierhin zurück und wählen Sie Ihre neu eingetragene Brücke um eine neue Untersuchung an dieser einzutragen.
Falls Losungen gefunden wurden: Haben sie diese entfernt?
Hintergrund: Bei regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen an der gleichen Brücke kann man über die Frequenz neuer Losungen auch Aussagen über die Besuchsfrequenz von Ottern treffen. Sollten Sie diese Brücke in regelmäßigen Abständen wiederholt besuchen empfehlen wir daher, gefundene Losungen zu entfernen.


Hinweis: Das Hochladen von entsprechenden Nachweisfotos- bzw. Videos wird stark empfohlen, da nur so gesicherte Nachweise möglich sind. Bei Fotos fügen Sie idealerweise zwei Nachweisfotos wie im folgenden Beispiel bei:

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Mit der Datenerfassung in diesem Kontaktformular, bestätigt die jeweilige Person Daten nicht für Dritte einzugeben und seine Volljährigkeit. Zudem stimmt die jeweilige Person der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. als verantwortliche Stelle für die Erfüllung der daraus möglicherweise resultierenden vertraglichen Verpflichtungen zu. Weitere Infos hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf dieser Website.
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Eintragung von Ergebnissen des Wildkamera-Monitorings

Um das Ergebnis einer Wildkamera-Untersuchung zu melden, füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Sollte die Wildkamera-Untersuchung an einer öffentlich zugänglichen Brücke stattgefunden haben, benutzen Sie bitte den Reiter 'Systematisches Monitoring' und füllen dort zunächst die Infos zur Brücke aus ('Neue Brücke eintragen'), bevor Sie dann die Untersuchung selbst über die Eingabemaske 'Neue Brückenuntersuchung' eingeben. So ist auch für andere Nutzer dieser Website einsehbar, ob eine Brücke bereits untersucht wurde.
wählen Sie bitte die Lokation der Kamera durch einen Klick auf die Karte.
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